- Die Auswahl unseres technischen Personals erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach unserem Ermessen. Wir behalten uns vor, unser Personal auszutauschen.
- Die normale Arbeitszeit unseres Personals ergibt sich aus den jeweils aktuellen "Verrechnungssätzen für Kundendienstleis-tungen". Jede außerhalb der dort genannten Arbeitszeit geleistete Arbeit stellen wir als Überstunden in Rechnung. Zur Leistung von Überstunden ist das Einverständnis unseres Personals erforderlich. Entsenden wir technisches Personal ohne Berechnung (Mängelbeseitigungsarbeiten etc.) und werden auf Ihren Wunsch Überstunden geleistet, so gehen hierdurch entstehende Zuschläge zu Ihren Lasten.
- Sie sind verpflichtet, unserem Personal auf dem Ihnen in mehrfacher Ausfertigung vorzulegenden Stundenzettel mit Stempel und Unterschrift die Arbeitszeiten zu bescheinigen und den Abschluss der Arbeiten schriftlich zu bestätigen, und zwar auch dann, wenn Sie Beanstandungen erheben wollen. Ihr Recht, uns gegenüber Beanstandungen zu erheben, wird dadurch nicht berührt.
- Vor Beginn unserer Arbeiten müssen alle Vorarbeiten abgeschlossen sein. Sie stellen rechtzeitig zu Beginn der Arbeiten auf eigene Kosten die für die durchzuführenden Arbeiten erforderlichen Ausrüstungsgegenstände, Werkzeuge und sonstigen Hilfsmittel (insbesondere Hebevorrichtungen, Baugerüste, Betriebsstoffe, Energie, Schmiermittel, Reinigungsmittel, Verbrauchsstoffe und Wasser) zur Verfügung; ausgenommen davon sind Spezialwerkzeuge.
- Soweit nach Art und Umfang des Auftrages erforderlich, stellen Sie unserem Personal in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung:
- angemessene und abschließbare Lagergelegenheiten zur Aufbewahrung von Werkzeugen, Material etc.;
- angemessene und abschließbare Umkleideräume mit Waschgelegenheiten;
- angemessene und möblierte Büroräume, die ab-schließbar, mit Internetzugang ausgestattet sind; und
- Toiletten und Trinkwasser auf der Arbeitsstelle.
- Sie sind für die Sicherheit des Arbeitsplatzes, die Beachtung sämtlicher einschlägiger Sicherheitsvorschriften sowie für die Schaffung von angemessenen Arbeitsbedingungen für unser Personal verantwortlich. (Soweit hierin einzelne Pflichten gesondert genannt sind, ist diese Nennung nicht abschließend.) Sie machen uns auf besondere Gefahren aufmerksam, die sich aus der Durchführung der Arbeiten ergeben können. Sie informieren unser Personal über
- besondere Bedingungen am Arbeitsort, unter denen der Vertrag durchzuführen ist und
- besondere Gefahren, die an dem Arbeitsort oder bei Benutzung der von Ihnen beigestellten Ausrüstungsgegenstände und Werkzeuge auftreten können.
Sie werden unser Personal unaufgefordert darauf hinweisen, wenn im Zuge der Arbeiten der Kontakt mit bzw. das Freiwerden von gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Stoffen möglich ist. Insbesondere verpflichten Sie sich, unser Personal auf die Verwendung bzw. das Vorhandensein von asbesthaltigen Stoffen im Arbeitsbereich hinzuweisen und unserem Personal eine genaue Spezifikation der bei der Reparatur von Ihnen zur Verfügung gestellten lösungsmittelhaltigen Materialien zu geben.
Sie werden jedem angemessenen Verlangen unseres Personals nach zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen entsprechen. Ihnen ist bekannt, dass unser Personal bei Durchführung seiner Arbeiten die jeweils geltenden gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen und betrieblichen Arbeitssicherheits- und Schutzbestimmungen genau zu beachten hat.
7. Sie werden die Zustände an der Arbeitsstelle so einrichten, dass die Einhaltung dieser Bestimmungen möglich ist. Sie sind allein für die ordnungsgemäße Entsorgung aller bei den Arbeiten unseres Personals anfallenden Gefahrstoffe verantwortlich.
Die Nichteinhaltung der vorgenannten Bestimmungen berechtigt unser Personal zur Unterbrechung der Arbeiten. Die Vergütung ist für die Zeit solcher Unterbrechungen fortzuzahlen.
8. Sie geben uns jede erforderliche und angemessene Unterstützung bei der Beschaffung von Visa und anderen gegebenen-falls notwendigen Genehmigungen oder Bescheinigungen, um sicherzustellen, dass unser Personal fristgerecht an der Arbeitsstelle die Arbeit aufnehmen kann und wieder in sein Heimatland zurückehren kann. Sie unterstützen uns außerdem bei der Erledigung von erforderlichen Zollformalitäten.
9. Kosten
Sie haben auch die Kosten für die in die Arbeitsdauer fallen-den Familienheimfahrten zu tragen. Bei Auslandseinsätzen gilt dies insbesondere für die Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertage sowie alle drei Monate für eine Familienheimfahrt, wenn sich die Arbeiten über einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als drei Monaten erstrecken. Wird die Ablösung unseres Personals aus einem von uns nicht zu vertretenden Grunde erforderlich, so tragen Sie außerdem die dadurch entstehenden Kosten. Alle Steuern und Soziallasten, die außerhalb Deutschlands und des gewöhnlichen Besteuerungsortes unseres Personals von uns oder unserem Personal infolge dieses Vertrages er-hoben werden, werden uns von Ihnen erstattet. Bei Verletzung oder Erkrankung unseres Personals sorgen Sie für die erforderliche ärztliche Betreuung und - wenn nötig - für die Überführung in ein geeignetes Krankenhaus und informieren uns sofort. Sie erklären sich bereit, etwaige Kosten zu verauslagen (insbesondere im Ausland). Sie werden Ihnen gegen Übergabe der entsprechenden Rechnungen von uns erstattet.